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Mietspiegel

Steigende Mieten in Beckum
Verhandlungen mit gutem Ergebnis

Mietpreisanstieg um 5,7 % bzw. 8 % in Beckum

 

Der Mietspiegel ist in der Geschäftsstelle Nordstraße 62 erhältlich. Ebenso kann er auf der Internetseite der Stadt Beckum unter www.stadt-beckum.de eingesehen werden.

 

Der Mietspiegel gilt für freifinanzierte Wohnungen im Gebiet der Stadt Beckum einschließlich der Stadtteile Neubeckum, Roland und Vellern und ist ab September 2022 gültig. Er bietet eine Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmieten und wurde von der Stadtverwaltung und den Interessenvertreter(innen) gemeinsam erstellt und anerkannt. Der Mietspiegel dient als Orientierungshilfe, die Miethöhe eigenverantwortlich vereinbaren zu können. Für die Miethöhe ist die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich.

Kaltmieten (ohne Betriebskosten) je Quadratmeter und Monat
Baualtersklasse: Mietspanne einer Standardwohnung

  • bis 1970: von 4,57 Euro bis 6,09 Euro

  • ab 1971 bis 1980: von 4,61 Euro bis 6,24 Euro

  • ab 1981 bis 1990: von 5,07 Euro bis 6,48 Euro

  • ab 1991 bis 2000: von 5,10 Euro bis 6,85 Euro

  • ab 2001 bis 2010: von 5,49 Euro bis 7,25 Euro

  • ab 2011 bis 2016: von 6,50 Euro bis 8,10 Euro

  • ab 2017: ab 7,50 Euro

Unter anderem wurden auch die folgenden Anpassungen vorgenommen:

  • Die Baualtersklassen „bis 1948” und „1949 bis 1960” finden sich jetzt in der Baualtersklasse „bis 1970” wieder.

  • Für die Baualtersklassen „bis 2016“ haben sich die Beteiligten bei der Erhöhung der Mietpreisspannen einer Standardwohnung am Mietpreisindex NRW (zum Stichtag 31. Dezember 2021) orientiert und eine Erhöhung von rund 5,7 Prozent berücksichtigt. Der untere Wert der Mietspanne wurde belassen und der obere Wert um 8 Prozent erhöht, was im Mittelwert in etwa der Erhöhung des Mietpreisindex NRW entspricht.

  • Es hat sich die Notwendigkeit ergeben, eine zusätzliche Baualtersklasse „ab 2017” einzuführen. Für diese Baualtersklasse wurde zwischen den Beteiligten eine Mietspanne ab 7,50 Euro vereinbart.

  • Ausstattungsmerkmale, die zu Abschlägen beziehungsweise Aufschlägen der jeweiligen Tabellenwerte führen, wurden novelliert.

  • Wohnungsgrößen, die zu Abschlägen beziehungsweise Aufschlägen der jeweiligen Tabellenwerte führen, wurden ebenfalls angepasst.

 

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